Rechtsakte zum Bodenschutz
Es gibt bisher nach wie vor kein europaweites politisches Konzept für den Bodenschutz, das den Konzepten vergleichbar wäre, die es für Luft und Wasser gibt. Dem Bodenschutz und dem Flächenschutz wurde erstmals durch das 6. EU-Umweltaktionsprogramm 2001 eine zentrale Bedeutung zugesprochen.
In diesem Programm wurde die Europäische Kommission aufgefordert, eine umfassende thematische Bodenschutzstrategie für Europa zu erarbeiten. Die im Jahre 2002 erstellte Mitteilung zum Bodenschutz „Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie“ war fortschrittlich und weitblickend.
Im weiteren Verlauf wurde eine Bodenschutzrichtlinie erarbeitet. Sie beinhaltete Rechtsvorschriften zur Einführung eines gemeinschaftsweiten Bodeninformations- und -überwachungssystems und detaillierte Empfehlungen für künftige Maßnahmen.
Die Verabschiedung scheiterte zuletzt 2010 am „Nein“ Deutschlands, vor allem aufgrund des Drucks der Agrarlobby.
Das deutsche Bundesbodenschutzgesetz (BBSG) beinhaltet zwar in Paragraph 17 einen Bezug zum landwirtschaftlichen Management. Doch hier wird nur auf die “gute fachliche Praxis” verwiesen und die ist weiterhin nicht definiert.
Im Rahmen ihrer Biodiversitätsstrategie nimmt die EU-Kommissssion erneut Anlauf zu einer EU-weiten Bodenschutzregelung. Es ist von immenser Wichtigkeit für die nachhaltige Nutzung dieser empfindlichen Ressource, dass diese Regelung nicht wieder blockiert wird.
Ich unterstütze diesen Prozess – auch im Rahmen meiner Beratertätigkeit für verschiedene EU-Institutionen.
Angebot: Landwirtschaftlicher Bodenschutz – Gesetze, Initiativen, Fördermöglichkeiten – Vortrag oder Seminar